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Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) an. Gemäß § 2 Absatz 2 BFSG findet das Gesetz nur auf Produkte und Dienstleistungen Anwendung, die für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestimmt sind. Da unser Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gerichtet ist und nicht für Verbraucher erbracht wird, unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des BFSG.